Energie-& Bauberatung Dipl.-Ing. Dietmar Pasternak

-zertifizierter Gebäude-Energieberater-

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Energieberatung     In der BRD entfällt etwa dreiviertel des Energieverbrauchs eines Haushaltes 
                               auf die Raumheizung. Der Rest wird zu ca. gleichen Teilen für die
                               Warmwasserbereitung und den Haushaltstrom benötigt.
                               Entscheidenden Einfluß darauf nimmt die große Zahl der älteren Gebäude.
                               So ließe sich durch eine bessere Wärmedämmung der Gebäudehülle und
                               eine effizientere Heizungsanlage und Warmwasserbereitung durchaus eine
                               Energieeinsparung von bis zu etwa 70% technisch und ökonomisch
                               realisieren.
                              
                               Um sinnvolle und effektive energetische Investitionsmaßnahmen vorzu-
                               nehmen, sollte in jedem Falle eine anbieterunabhängige Energieberatung
                               im Vorfeld erfolgen.
                               Dabei wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes in Verbindung mit der
                               Anlagentechnik erfaßt, und es werden daraus geeignete Varianten zur
                               Steigerung der Energieeffizienz ingenieurmäßig entwickelt. Der sich nach der  
                               Sanierung ergebende neue Energiebedarf wird rechnerisch vorherbestimmt
                               und die überschlägig zu erwartenden Investitionskosten können angegeben 
                               werden.
                   
                               Als staatlich anerkannter Energieberater bin ich berechtigt, auch zuwendungs-
                               fähige (nicht rückzahlbarer Zuschuß) BAFA-Vor-Ort-Energieberatungen
                               durchzuführen. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 175,- für EFH/ZFH
                               und EUR 250,- für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohnungseinheiten.
                               Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
                               Die BAFA-Förderung kann für Gebäude erfolgen, deren Baugenehmigung
                               im Bundesgebiet vor dem 01.01.1984, bzw. vor dem 01.01.1989 in den
                               neuen Bundesländern erteilt wurde.
                               Als Eigentümer sowie berechtigte Mieter und Pächter eines Gebäudes können
                               Vor-Ort-Energieberatungen in Anspruch nehmen: natürliche Personen,
                               rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
                               Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, juristische Personen und
                               Einrichtungen, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
                               verfolgen.
                               Für die vom Bund geförderte Vor-Ort-Beratung gilt inhaltlich die "Richtlinie
                               über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energie-
                               verwendung in Wohngebäuden vor Ort   -Vor-Ort-Beratung- vom 07.09.2006"
                               (erschienen im Bundesanzeiger Nr.179 vom 21.09.2006 - siehe Link "BAFA").