Energieberatung In der BRD entfällt etwa dreiviertel des Energieverbrauchs eines Haushaltes
auf die Raumheizung. Der Rest wird zu ca. gleichen Teilen für die
Warmwasserbereitung und den Haushaltstrom benötigt.
Entscheidenden Einfluß darauf nimmt die große Zahl der älteren Gebäude.
So ließe sich durch eine bessere Wärmedämmung der Gebäudehülle und
eine effizientere Heizungsanlage und Warmwasserbereitung durchaus eine
Energieeinsparung von bis zu etwa 70% technisch und ökonomisch
realisieren.
Um sinnvolle und effektive energetische Investitionsmaßnahmen vorzu-
nehmen, sollte in jedem Falle eine anbieterunabhängige Energieberatung
im Vorfeld erfolgen.
Dabei wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes in Verbindung mit der
Anlagentechnik erfaßt, und es werden daraus geeignete Varianten zur
Steigerung der Energieeffizienz ingenieurmäßig entwickelt. Der sich nach der
Sanierung ergebende neue Energiebedarf wird rechnerisch vorherbestimmt
und die überschlägig zu erwartenden Investitionskosten können angegeben
werden.
Als staatlich anerkannter Energieberater bin ich berechtigt, auch zuwendungs-
fähige (nicht rückzahlbarer Zuschuß) BAFA-Vor-Ort-Energieberatungen
durchzuführen. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 175,- für EFH/ZFH
und EUR 250,- für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohnungseinheiten.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Die BAFA-Förderung kann für Gebäude erfolgen, deren Baugenehmigung
im Bundesgebiet vor dem 01.01.1984, bzw. vor dem 01.01.1989 in den
neuen Bundesländern erteilt wurde.
Als Eigentümer sowie berechtigte Mieter und Pächter eines Gebäudes können
Vor-Ort-Energieberatungen in Anspruch nehmen: natürliche Personen,
rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, juristische Personen und
Einrichtungen, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
verfolgen.
Für die vom Bund geförderte Vor-Ort-Beratung gilt inhaltlich die "Richtlinie
über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energie-
verwendung in Wohngebäuden vor Ort -Vor-Ort-Beratung- vom 07.09.2006"
(erschienen im Bundesanzeiger Nr.179 vom 21.09.2006 - siehe Link "BAFA").