Energie-& Bauberatung Dipl.-Ing. Dietmar Pasternak

-zertifizierter Gebäude-Energieberater-

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Energieausweis     Der Energieausweis (auch Energiepass) dokumentiert die energetische

                              Qualität eines Gebäudes. Er stellt ein Gütesiegel dar.

                              Ein ausgewiesener niedriger Energiebedarf kann zu einem wertsteigerndem 
                              Instrument bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie führen.
 
                              Mit dem Inkrafttreten der Energieeinparverordnung-EnEV, Referentenentwurf
                              vom 16.11.2006, werden ab 01.01.2008 Energieausweise schrittweise nunmehr 
                              auch für beheizte oder gekühlte Bestandsgebäude/Bestandsgebäudeteile
                              zur Pflicht. Dies gilt, falls die Gebäude verkauft, neu vermietet oder geleast
                              werden oder wenn in Verbindung mit einer Modernisierung/Änderung eine
                              ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfes des gesamten Gebäudes
                              erfolgt oder es sich um in der EnEV bezeichnete Gebäude >1000m² Netto-
                              grundfläche mit Publikumsverkehr handelt.
                              
                              Zu empfehlen ist die Erstellung eines freiwilligen Energieausweises als einen
                              ersten Schritt einer nachfolgenden energetischen Verbesserung des Gebäudes.
                              Im Rahmen des Energieausweises werden Empfehlungen für sinnvolle
                              Maßnahmen zur Energieeffizienzerhöhung gegeben.
                  
                              Die Gültigkeit eines erstellten Energieausweises wird voraussichtlich 10 Jahre
                              betragen.
                             
                              Eine Ausstellung von Energiepässen vor dem Inkrafttreten der EnEV 2006 auf der
                              Grundlage der dena-Energiepässe ist weiterhin möglich.
                              Die Ausweise behalten ihre volle Gültigkeit.
 
                              Nur noch im Jahre 2007 besteht für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen und
                              für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, eine Wahlmöglichkeit
                              zwischen Energiepass auf der Basis  eines berechneten Energiebedarfes und
                              Energiepass auf der Grundlage von gemessenen Energieverbräuchen.