Energieausweis Der Energieausweis (auch Energiepass) dokumentiert die energetische
Qualität eines Gebäudes. Er stellt ein Gütesiegel dar.
Ein ausgewiesener niedriger Energiebedarf kann zu einem wertsteigerndem
Instrument bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie führen.
Mit dem Inkrafttreten der Energieeinparverordnung-EnEV, Referentenentwurf
vom 16.11.2006, werden ab 01.01.2008 Energieausweise schrittweise nunmehr
auch für beheizte oder gekühlte Bestandsgebäude/Bestandsgebäudeteile
zur Pflicht. Dies gilt, falls die Gebäude verkauft, neu vermietet oder geleast
werden oder wenn in Verbindung mit einer Modernisierung/Änderung eine
ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfes des gesamten Gebäudes
erfolgt oder es sich um in der EnEV bezeichnete Gebäude >1000m² Netto-
grundfläche mit Publikumsverkehr handelt.
Zu empfehlen ist die Erstellung eines freiwilligen Energieausweises als einen
ersten Schritt einer nachfolgenden energetischen Verbesserung des Gebäudes.
Im Rahmen des Energieausweises werden Empfehlungen für sinnvolle
Maßnahmen zur Energieeffizienzerhöhung gegeben.
Die Gültigkeit eines erstellten Energieausweises wird voraussichtlich 10 Jahre
betragen.
Eine Ausstellung von Energiepässen vor dem Inkrafttreten der EnEV 2006 auf der
Grundlage der dena-Energiepässe ist weiterhin möglich.
Die Ausweise behalten ihre volle Gültigkeit.
Nur noch im Jahre 2007 besteht für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen und
für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, eine Wahlmöglichkeit
zwischen Energiepass auf der Basis eines berechneten Energiebedarfes und
Energiepass auf der Grundlage von gemessenen Energieverbräuchen.